Wenn ein Auto privat verkauft wird, ist dies häufig mit einem zeitlichen und zum Teil auch finanziellen Aufwand verbunden. Hier müssen dann Verkaufsanzeigen geschaltet und unzählige Telefonate und dann auch noch langwierige Verhandlungen geführt werden. Trotzdem wird auch ein privater Verkauf häufig vorgenommen.

Der Vorteil trotz der oben aufgeführten Punkte ist dabei, dass man den Verkauf individuell und persönlich gestalten kann. Hier können auch, wenn Extras und Modifikationen vorhanden sind, attraktive Preise verhandelt werden. Dabei ist hierzu die Voraussetzung, dass der private Verkäufer über ein gutes Verhandlungsgeschick verfügt und das Fahrzeug auch optimal präsentiert wird.

Die für einen Auto-Verkauf benötigten Unterlagen

Zum Auto-Verkauf wird zunächst der Fahrzeugbrief (hierbei handelt es sich um die sogenannten Zulassungsbescheinigung) benötigt, damit dann das Fahrzeug überhaupt übergeben werden kann. Diese Bescheinigung ist notwendig, damit diese für den bisherigen Besitzer des Autos bei der Kfz-Zulassungsstelle entwertet wird. Dadurch verfällt dann auch die Verantwortung für das Auto durch den bisherigen Besitzer nach der vorgenommenen Entwertung.

Wenn dieser Fahrzeugbrief verloren gegangen ist, kann hier eine neue Zulassungsbescheinigung bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Dabei sollte jedoch hier die Beantragung zeitnah erfolgen, weil die Bereitstellung hier einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Wenn das Auto dann privat im Auftrag einer dritten Person verkauft wird, ist ebenso eine Verkaufsvollmacht des aktuellen Besitzers erforderlich.

Unfallwagen- unverkäuflich oder noch etwas wert?

Sollte ein Fahrzeug durch einen Zusammenstoß oder durch das Einparken nur Dellen, Schrammen oder Lackkratzer aufweisen, ist es nicht erforderlich, in der Zulassungsbescheinigung dieses Fahrzeug als Unfallwagen zu vermerken. Auch wenn bei einem parkenden Auto zum Beispiel der Spiegel abgefahren worden ist, muss ein solches Fahrzeug nicht als Unfallwagen dadurch deklariert werden.

Wenn jedoch nach einem Unfall mit umfangreichen Beschädigungen am Auto, welche über die erwähnten Beulen und einfachen Kratzer hinausgehen, vorhanden ist oder ein Schadensgutachten erforderlich ist, gibt es auch bei dem einen oder anderen Fahrzeuginhaber entsprechende Überlegungen, das Auto entweder zu reparieren oder es wird eine Autoentsorgung oder eine Verschrottung des Fahrzeuges in Erwägung gezogen, wenn ein solches Auto nicht mehr fahrbereit ist.

Für viele Fahrzeugbesitzer lohnt es sich aber auch, Unfallfahrzeuge unrepariert zu verkaufen, anstelle diese Fahrzeuge zu verschrotten. Wenn ein solcher Unfallwagen durch einen zuverlässigen Partner angekauft wird, werden dadurch hohe Kosten für eine eventuelle Reparatur vermieden und die Autobesitzer erhalten trotz des Unfallschadens noch etwas für das Fahrzeug. Hierbei ist es jedoch wichtig, ein zuverlässiges und seriöses Unternehmen zu finden und das Fahrzeug professionell begutachten zu lassen, um hier nicht benachteiligt zu werden. Wenn man zum Autoankauf München geht, kann man eine seriöse Einschätzung erwarten.

Wie einen guten Preis erzielen?

Dabei sollte hier trotz des Unfallschadens ein solches Fahrzeug vom Äußeren her gepflegt aussehen. Diese Eindrücke beeinflussen dann auch die Verkaufsverhandlungen im positiven Sinne. Ebenso sollte eine TÜV-Zulassung vorhanden sein. Außerdem sollte das Fahrzeug dann bei verschiedenen Plattformen im Internet angeboten werden.

Fazit

Ein Unfallauto kann trotzdem verkauft werden, auch wenn beim Fahrzeug ein technischer Totalschaden vorhanden ist. Dabei kann dann der Verkauf über Kontaktstellen über das Internet oder auch vor Ort erfolgen. Auch sollte vor den Verkaufsverhandlungen eventuell ein unabhängiges Gutachten eingeholt werden, um beim Verkauf nicht benachteiligt zu werden.